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Kinderbetreuungszuschuss und Kinderbetreuungszuschuss 14

Ob als alleinerziehender Elternteil oder mit einer größeren Familie – wer seine Kinder während der Arbeitszeit gut versorgt weiß, kann sich voll auf den Job konzentrieren und sich den täglichen Anforderungen stellen.

Mehr Spielraum für Erziehende

Familie steht beim FairnessBahNEn e.V. hoch im Kurs – und Eltern darf die Freude an Kindern und der Spaß mit ihnen nicht verloren gehen. Wir unterstützen dabei, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die Kosten für die Betreuung von unter 6-Jährigen und/oder die Kosten für die Betreuung von unter 14-Jährigen Kindern in Schulen und Kinderhorten sind nicht unerheblich. Hier unterstützt der FairnessBahNEn e.V. mit einem Förderbetrag, der unabhängig vom Einkommen ist.

Der Zuschuss wird auf Antrag jährlich ausgezahlt und beträgt bei unter 6-Jährigen bis zu 400 € und bei unter 14-Jährigen bis zu 250 € pro Kind und Jahr. Sind beide Elternteile leistungsberechtigt, können auch beide den Zuschuss erhalten.

Verpasse nicht die Frist 28. Februar des Folgejahres für die Beantragung!

Login Zu den detaillierten Informationen und zum Antragsformular geht es für leistungsberechtigte GDL-Mitglieder über den Login-Button.

Kranken- und Kurkostenzuschuss

Schlimm genug, wenn man krank wird. Noch bedrohlicher wird eine Krankheit, wenn sie mit erheblichen Kosten verbunden ist. Weil die Krankenkasse zwar einen großen Teil übernimmt – aber längst nicht alles.

Deine Gesundheit ist uns was wert

Diese Kosten dämpft der FairnessBahNEn e.V. mit einem weitgehenden Kranken- und Kurkostenzuschuss von bis zu 600 € der Zuzahlungskosten pro Jahr. Steuerfrei, versteht sich. Von A wie Arzneimittel bis Z wie Zahnersatz. Wird auf der Grundlage des gesetzlichen Leistungskatalogs ein Eigenanteil/eine Zuzahlung fällig, erstattet der FairnessBahNEn e.V. diese in festgelegter Höhe.

Gesetzlich Versicherte müssen die  Zuzahlungen mit einer Bescheinigung ihrer Krankenkasse nachweisen. Für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen über die Rentenversicherung reichen der Bescheid und ein Zahlungsnachweis.

Verpasse nicht die Frist 30. September des Folgejahres für die Beantragung!

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Brillen- und Hörgerätezuschuss

Tag und Nacht, hell und dunkel, laut und leise: Wer als Eisenbahner seinen Dienst leistet, muss dazu in der Lage sein, den besonderen Anforderungen scharfsinnig zu begegnen. Gutes Sehen und gutes Hören sind dabei unbedingt erforderlich.

Die besten Sinne scharf gemacht

Damit dir dein Seh- und Hörvermögen im täglichen Betrieb gute Dienste leisten kann, unterstützt dich der FairnessBahNEn e.V. mit dem Brillen- und Hörgerätezuschuss bei der Anschaffung der notwendigen Hilfsmittel.

Der Brillen- und Hörgerätezuschuss ist steuerfrei und wird unabhängig vom Einkommen gewährt. Die Erstattung ist auf die tatsächliche Höhe der selbst zu tragenden Kosten begrenzt. Der Zuschuss beträgt pro Jahr:

  • bis zu 150 € für eine Brille und/oder
  • bis zu 300 € für ein Hörgerät.

Verpasse nicht die Frist 30. November des laufenden Jahres für die Beantragung!

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Härtefonds

Trotz guter Planung und Umsicht können uns immer wieder unvorhergesehene Ereignisse treffen. Sei es durch äußere Einwirkung, Naturkatastrophen oder aufgrund eines Unfalls oder einer schweren Krankheit – niemand ist sicher davor, unverschuldet in Bedrängnis zu geraten. Wenn es tatsächlich mal so schlimm kommt, dass die Lage aussichtslos erscheint, hilft der FairnessBahNEn e.V. mit dem Härtefonds. 

Wo Hilfe Härten mildert

Diese Unterstützungsleistung für den Notfall hilft, Belastungen zu mindern und per­sönlichen Notlagen die Schärfe zu nehmen. Denn: Gelebte Solidarität ist für uns der wichtigste Grundsatz. Die Unterstützung durch Mittel aus dem ­Härtefonds beträgt einmalig maximal 5.000 € und ist davon abhängig, wie schwer die Notlage und wie hoch das Familien­einkommen ist. 

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Kontakt


069 264 868 95-0
info@fairnessbahnen.org

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